25.09.2023 50 Jahre bundesweite Notrufnummern
Am 20. September 1973 wurden durch den damaligen Bundeskanzler Willy Brandt und die Ministerpräsidenten der Länder die Einführung der bundesweit einheitlichen Notrufnummern 110 und 112 beschlossen. Anlass für diese Entscheidung war ein tragischer Unfall.
Bis in die frühen 1970er-Jahre gab es allein in den Großstädten der Bundesrepublik einheitliche Notrufnummern. Wer auf dem Land oder in Kleinstädten einen Notruf melden wollte, musste im Telefonbuch nach der nächsten Polizeidienststelle oder einem Krankenhaus suchen. In vielen Fällen hatte dieses zu lange Suchen fatale Folgen, so auch für Björn Steiger aus Winnenden (Baden-Württemberg).
Im Jahr 1969 wurde der Achtjährige auf dem Heimweg vom Schwimmbad von einem Auto angefahren. Der Krankenwagen brauchte fast eine Stunde zum Unfallort. Der Junge starb – nicht an seinen Verletzungen, sondern an einem Schock. Für seine Eltern Ute und Siegfried Steiger aus dem schwäbischen Winnenden war das Unglück Anlass, sich für eine bessere Notfallhilfe einzusetzen. „Es gab vor uns niemanden, der mal aufgeschrieben hat, wie eine Notfallhilfe aussehen muss. Ich habe das unmittelbar nach dem Tod unseres Sohnes begonnen.“, erzählt Siegfried Steiger später in einem Interview. „Wir haben dann aufgestellt: Wie müsste eine Notfallhilfe aussehen – ein 15-Punkte-Programm und das gilt heute noch! Da ist nichts dazugekommen und nichts weggefallen.“
Das Ehepaar Steiger gründete noch Jahr des Unfalls die Björn-Steiger-Stiftung und wurde zu einer treibenden Kraft für ein besseres Rettungswesen mit einheitlichen Notrufnummern in der Bundesrepublik. Am 20. September 1973 wurde in der Ministerpräsidentenkonferenz im Beisein des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt die bundesweite Einführung der Notrufnummern 110 und 112 beschlossen.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/notrufnummer-50-jahre-2224394