Rauchmelder retten Leben!


Rauchmelder schützen vor der tödlichen Brandgefahr


Jeden Monat sterben in Deutschland immer noch rund 30 Menschen durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Brandrauch. Bereits eine Lungenfüllung mit Brandrauch kann irreversible körperliche Schäden verursachen. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen auch technische Defekte Brände aus.


Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Tiefschlaf riecht der Mensch nichts. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Daher ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen zeitlichen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Zigarettenrauch löst übrigens bei qualitativ hochwertigen Rauchmeldern keinen Alarm aus, solange die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.


Was tun, wenn's brennt? 


Rauchmelder sind mittlerweile in allen Bundesländern Pflicht. Doch die wenigsten Menschen haben keinen Plan, wie sie bei einem überraschenden Brand in der Wohnung richtig reagieren sollen. Vor allem nachts, wenn man durch den Alarm des Rauchmelders aus dem Schlaf gerissen wird, gilt es schnell zu reagieren. In der Regel hat man nach Auslösen des Rauchmelders nämlich nur 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen. Hinzu kommt, dass ein Brandfall ein höchst erschreckendes Erlebnis und von den Betroffenen mangels Erfahrung auch nicht einzuschätzen ist. Daher wird von der Feuerwehr dringend empfohlen, sich vorher mit der ganzen Familie darüber Gedanken zu machen.


Rauchmelder richtig anbringen und prüfen


Die Rauchmelderpflicht ist Ländersache und für jedes Bundesland in deren Landesbauordnung geregelt. In allen Bundesländern ist der Eigentümer für die Installation zuständig, unabhängig davon, ob er selbst in seinem Eigentum lebt oder seinen Wohnraum vermietet hat.


Die Verantwortung für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder liegt weiterhin beim Eigentümer, wenn er im selbstgenutzten Eigentum wohnt. Vermietet er seine Wohnung oder sein Wohnhaus, scheinen in einigen Bundesländern die Landesbauordnungen die Verpflichtung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft, also die Wartungsverpflichtung, nicht dem Eigentümer/Vermieter sondern dem Mieter zuzuweisen.


Rauchmelder Installation


Im Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Rettungsweg dienen, sind Rauchmelder Pflicht. In Berlin und Brandenburg gilt zudem, dass auch das Wohnzimmer ausgestattet werden soll. Die Rauchmelder-Installation folgt dabei den Vorgaben aus der Bedienungsanleitung.



Quelle: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/